„ACHTUNG: Die Verwendung oder Verbreitung von Abbildungen von Telefonen (Mobiltelefone und Smartphones) bedarf des Rechtshinweises zur SAR (spezifische Absorptionsrate): „Die SAR (spezifische Absorptionsrate) von Mobiltelefonen quantifiziert die maximale Belastung des Nutzers durch elektromagnetische Funkwellen bei einer Anwendung am Ohr. Die französische Gesetzgebung schreibt vor, dass der SAR-Wert eine Schwelle von 2W/kg nicht überschreiten darf.“